Last updated on 16. Dezember 2025
(tl;dr) Gestern hat der Rat der Landwirtschaftsminister:innen seine Position zum EU-Saatgutrecht beschlossen. Mit einem Arbeitsverbot für kleine Getreidezüchter:innen, einem teilweisen Tauschverbot für Landwirt:innen und enormem bürokratischen Mehr-Aufwand für lokale Saatgutproduzent:innen bedroht er all jene, die die landwirtschaftliche Vielfalt am Leben halten massiv. Und genau deshalb braucht es jetzt laute, sichtbare Unterstützung für „hoch die Gabeln“ und alle, die für Saatgut-Souveränität kämpfen.
Was gerade in Brüssel passiert
Die Landwirtschaftsministerinnen der EU haben ein Verhandlungsmandat für die neue Verordnung über die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial beschlossen. Hinter diesem sperrigen Titel verbirgt sich ein Politikpaket, das Sortenvielfalt begrenzt, kleine Züchterinnen und Saatgutbetriebe benachteiligt und die Marktmacht der Saatgut- und Agrochemie-Konzerne stärkt.
Konkret sieht die Ratsposition vor, dass kleine Betriebe denselben bürokratischen Auflagen unterliegen sollen wie globale Konzerne – inklusive umfangreicher Aufzeichnungs‑, Berichtspflichten und Rückverfolgbarkeit von Saatgut. Gerade Betriebe, die seltene und samenfeste Sorten erhalten, wären damit mit einem Verwaltungsapparat konfrontiert, der ihre Arbeit wirtschaftlich kaum noch möglich macht.
Angriff auf Vielfalt und bäuerliche Züchtung
Besonders brisant ist, dass die Möglichkeit, von starren Einheitlichkeitsvorschriften für neue Sorten abzuweichen, nur noch für Obst und Gemüse gelten soll. Für Getreide und Ölpflanzen käme das faktisch einem Arbeitsverbot für Vielfalts-Züchterinnen gleich, die mit vielfältigen, anpassungsfähigen Sorten für innovative und agroökologische Anbausysteme arbeiten.
Damit würde genau jene landwirtschaftliche Innovationskraft beschnitten, die Europa in der Klimakrise braucht: regionale Betriebe, die Sorten für standortangepasste, ressourcenschonende Systeme entwickeln und damit Resilienz auf den Feldern und Geschmack auf dem Teller sichern. Statt die genetische Basis breiter zu machen, verengt die aktuelle Linie im Rat die Vielfalt – mit Risiken für Ernährungssicherheit, Klimaresilienz und kulinarische Kultur.
Saatgut-Tausch als Menschenrecht – und als Praxis
Noch gravierender: Der Rat will den Tausch von Saatgut durch Bäuerinnen und Bauern stark einschränken. Saatgut soll nur noch in engen regionalen Grenzen getauscht werden dürfen, der Austausch von anderem Vermehrungsmaterial wie Edelreisern von Obstbäumen soll vollständig verboten werden.
Dabei ist der Saatgut-Tausch nicht nur ein im Völkerrecht verankertes Menschenrecht für Bäuerinnen, sondern auch ein zentrales Instrument, um sich an die Klimakrise anzupassen – etwa durch den Anbau von Kulturen und Sorten aus anderen Regionen. Saatgut-Tausch ermöglicht Experimentieren, Nachbarschaftshilfe in Krisenzeiten und lebendige Agrobiodiversität, die nicht im Katalog eines Konzerns, sondern in den Händen vieler entsteht.
Kleine Fortschritte, großer Konflikt
Initiativen wie ARCHE NOAH haben vor der Ratsentscheidung auf einige problematische Punkte im Gesetzesvorschlag aufmerksam gemacht und kleine Korrekturen erreicht. So enthält die Ratsposition nun angepasste Vorschriften für die Erzeugung von Vermehrungsmaterial alter Obstsorten sowie Erleichterungen bei bestimmten Auflagen für Standard-Saatgut, etwa beim parallelen Anbau für Saatgut- und Lebensmittelproduktion und bei aufwendigen Keimfähigkeitstests.
Diese Verbesserungen ändern jedoch nichts am Kernproblem: Die Position des Rates schützt die landwirtschaftliche Vielfalt und das bäuerliche Recht auf Saatgut nicht ausreichend, sondern schwächt sie weiter. Im kommenden Jahr starten die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission – dort entscheidet sich, ob das neue Saatgutrecht Vielfalt stärkt oder weiter zurückdrängt.
Hoch die Gabeln – was jetzt zu tun ist
Die Kampagne „hoch die Gabeln“ steht für eine Landwirtschaft, in der Saatgut kein kontrolliertes Nadelöhr weniger Konzerne ist, sondern ein Gemeingut, das von vielen gepflegt, weitergegeben und weiterentwickelt wird. Wer die Gabel hebt, fordert damit auch: Saatgut-Tausch als gelebtes Recht, Schutz für Erhaltungsinitiativen und Kleinstbetriebe, und ein Saatgutrecht, das Agrobiodiversität ausdrücklich privilegiert statt sanktioniert.
In den kommenden Monaten braucht es Druck auf Regierungen und Europaabgeordnete, damit die Weitergabe von Vermehrungsmaterial zur Erhaltung von Agrobiodiversität explizit aus dem Saatgutrecht ausgenommen wird – wie bisher etwa in Österreich. Ebenso zentral ist, dass der administrative Aufwand für Kleinstbetriebe verhältnismäßig bleibt und das Recht von Bäuerinnen und Bauern, Saatgut untereinander zu teilen, garantiert wird.
Hoch die Gabeln heißt: sich einmischen, bevor der Gesetzestext zementiert ist – damit Vielfalt auf den Feldern, in den Gärten und auf den Tellern eine Zukunft hat.
Mehr dazu: https://www.arche-noah.at/politik/saatgutrecht/petition-hoch-die-gabeln/
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